Hygienekonzept für Veranstaltungen des Thomas-Morus-Bildungswerkes

Stand 18.01.2023

Die Verordnung der Landesregierung M-V zum Schutz vor Corona vom 26.09.2022  gilt  vorerst bis zum 7.04.2023.  Am 17.01.2023 hat das Kabinett zudem die Abschaffung der Maskenpflicht im ÖPNV ab dem 2.2.2023 beschlossen.

Obwohl z. Z. viele Menschen an Corona erkranken, an oder mit Corona sterben ist unsere Gesellschaft wieder in den vermeintlichen Normalzustand zurückgekehrt. Daher ist kein  spezielles Hygienekonzept mehr bei den Veranstaltungen umzusetzen. Vorsicht und Rücksichtnahme sind dennoch geboten. So heißt es in der Landesverordnung unter   §2:

                  
§ 2
Eigenverantwortung
(1) Unabhängig von konkreten Vorgaben dieser Verordnung ist jede Bürgerin und jeder Bürger zum Eigenschutz und dem Schutz aller anderen ausdrücklich aufgerufen, die grundlegenden Regeln zu Abstand, Hygiene, Atemschutz und regelmäßiger Lüftung von Räumlichkeiten (sogenannte „AHAL-Regeln“) zu beachten. Jeder hat in eigener Verantwortung das persönliche Risiko einer Infektion und das von Kontaktpersonen abzuschätzen.
(2) Soweit nach dieser Verordnung keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder Atemschutzmaske vorgesehen ist, wird das Tragen einer solchen insbesondere für den Fall dringend empfohlen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

 

Bitte schützen sie sich und ihre Mitmenschen!

German Schwarz
Leiter TMB
Salem, 20.01.2023